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Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) stellt für viele eine bedeutende Hürde für die Wiedererlangung des Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis dar. Eine MPU wird angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Die Begutachtung in der MPU-Prüfung dient somit dem Zweck, Fragen zur Fahreignung zu klären sowie gegebenenfalls spezielle Eignungsvoraussetzungen zu klären. Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Ablegung einer MPU kann aus verschiedenen Gründen geschehen.
Der häufigste Grund für die MPU-Anordnung ist das Fahren unter Alkoholeinfluss, wenn ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille (BAK) oder mehr gemessen wurde oder es wiederholt zu Fahrten unter Alkoholeinfluss gekommen ist, letzteres auch mit wesentlich geringeren Alkoholmengen im Blut. Zur MPU müssen Sie auch dann, wenn Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen, obwohl keine Abhängigkeit festgestellt wurde, sowie wenn die Fahrerlaubnis wegen eines dieser Gründe bereits entzogen wurde oder geklärt werden muss, ob Alkoholmissbrauch oder -Abhängigkeit nicht mehr besteht.
Auch Drogenkonsum ist ein häufiger Grund für eine MPU-Anordnung. So wird die Ablegung einer MPU verlangt, wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, oder wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden, oder die Fahrerlaubnis aus einem der vorstehend genannten Gründe entzogen war oder sonst ist zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.
Eine MPU wegen Betäubungsmitteln wie z.B. Kokain, Heroin, Amphetaminen, Ecstasy, LSD und weiteren, kann angeordnet werden, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde aufgrund von Abhängigkeit, dem Konsum oder dem missbräuchlichen Gebrauch von Betäubungsmitteln oder psychoaktiven Stoffen. Bereits der einmalige Konsum kann dazu führen, dass eine MPU absolviert werden muss. Im Rahmen einer MPU kann auch geklärt werden müssen, ob die betroffene Person noch abhängig ist oder weiterhin solche Substanzen konsumiert, auch ohne Abhängigkeit. Mehrfache begangene Verstöße im Straßenverkehr unter dem Einfluss dieser Substanzen nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes können ebenfalls dazu führen, dass eine MPU absolviert werden muss. Was viele nicht wissen: Selbst der bloße Besitz von Betäubungsmitteln wie Kokain kann im Einzelfall zu einer MPU-Anordnung führen.
Eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn im Fahreignungsregister in Flensburg acht oder mehr Punkte gesammelt wurden. Dies deutet auf wiederholte oder schwere Verkehrsverstöße hin, die die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs infrage stellen. Wenn Sie mit einer Vielzahl an verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten auf sich aufmerksam machen, z.B. wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen, dann können Sie ebenfalls zur MPU Absolvierung aufgefordert werden.
Auch bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei (mehreren) Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, kann eine MPU gefordert werden. Wenn Sie sich z.B. wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit erheblichen Schäden oder Trunkenheitsfahrten mit erheblichen Sach- oder Personenschaden strafbar gemacht haben, dann droht Ihnen ebenfalls die MPU.
Zudem können Sie zur MPU aufgefordert werden, wenn Sie Straftaten begangen haben, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen.
Darüber hinaus können auch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen Anlass für eine MPU sein, insbesondere wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung aufgrund von Erkrankungen oder altersbedingten Einschränkungen hat.
Schließlich wird eine MPU auch bei schwerwiegenden Verstößen oder wiederholten Auffälligkeiten während der Probezeit angeordnet. In all diesen Fällen dient die MPU dazu, die Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein der betroffenen Person im Straßenverkehr zu überprüfen.
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